Stein des Anstoßes: Keine Brücke über Hoxbach – Was soll das?

Wanderer müssen springen oder Umweg nehmen – und das soll auch so sein, sagt die Stadt

***Leitartikel***

Unbeschwert den Stadtwald erkunden? Ist grundsätzlich möglich, aber an einer Stelle hapert es. Und das nervt viele Wanderer bereits seit Jahren… 

Im Verlauf eines kleinen Schlummerwegs zwischen Eickert und Spörkelnbruch führte bis 2019 eine kleine Brücke, bzw. Überbrückung über den Hoxbach. Dann wurde sie durch einen Sturmschäden zerstört, wie uns die Stadt Hilden auf Nachfrage mitteilt, und deswegen abgerissen

Stattdessen liegen dort seitdem zwei Wackersteine (siehe Foto oben), die man wohl als „Sprungbrett“ über das Gewässer nutzen soll.

 

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Für sportliche Menschen dürfte es vielleicht kein Problem sein. Aber was ist beispielsweise mit älteren oder „nicht ganz so fitten“ Spaziergängerinnen und Spaziergängern? 

 

Auch Ratsherr Ludger Reffgen (Bürgeraktion) ist höchst verärgert über diesen Zustand: „Die Stadt kommt im vorliegenden Fall ihrer Pflicht zur Wegeunterhaltung im Stadtwald nicht nach„, beklagt er in einer Pressemitteilung.

 

Am Osterwochenende habe er mehrere „Beinahestürze“ beobachtet: „Spielt Verkehrssicherheit im Stadtwald keine Rolle? Was sagen eigentlich die doch immer so rührigen Beiräte für Behinderte und Senioren dazu?“

 

Stadt Hilden: „Naturnahe Wanderwege sind nicht barrierefrei“

Das Rathaus antwortet auf unsere Anfrage: „Die Stadtverwaltung unterhält die Wege im Stadtwald gemäß den technischen Regeln.“

Warum aber wurde die Brücke nicht erneuert?

„Die Stadt Hilden hat sich gegen den Neubau einer Brücke zur Gewässerquerung des Hoxbaches entschieden, um den Weg im Naturschutzgebiet möglichst naturnah zu gestalten“, heißt es weiter. „Die kleineren Wanderwege in den Naturschutzgebieten und möglichst auch in den Landschaftschutzgebieten sind naturnah ausgebaut und somit in der Regel nicht barrierefrei. Der Stadtwald ist kein Stadtpark. Die Stadt Hilden hat die verschiedenen Optionen gegeneinander abgewogen und sich an dieser Stelle aus ökologischen Gründen für Trittsteine entschieden.“

 

Müssen ortsunkundige und nicht ganz so mobile Wanderer also einen Umweg machen? 

„Wer einen ‚Bachweg‘ begehen und erleben möchte, aber diesen naturnahen Ausbau zum Beispiel nicht bewältigen kann, steht wenige Meter weiter eine Brücke über den Sandbach zur Verfügung“, heißt es dazu weiter. „Dort hat die Stadt 2021 mit großem genehmigungsrechtlichen und finanziellen Aufwand eine Brücke errichtet. Dieser Ausbaustandard ist jedoch nicht auf allen kleinen Pfaden zu realisieren, um in den Naturhaushalt der Schutzgebiete nur in einem verhältnismäßigen Umfang einzugreifen.“ 

 

Wir haben uns die Situation selber einmal angeschaut.

Wenn man aus südlicher Richtung an die Stelle gelangt, ist der nächste normale Übergang tatsächlich nur ein paar hundert Meter weiter westlich entfernt

 

Wer aber von der nördlichen Seite aus kommt und sich nicht „rüber“ traut, muss einen sehr weiten Weg zum nächsten regulären Übergang zurück legen.

Dort gibt es eine kleine Vorrichtung zur Überquerung des Bachbetts. Da fragt man sich schon, warum das dort möglich ist, an der anderen Stelle aber nicht…?

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Geht doch: Warum ist das an der anderen Stelle nicht möglich? 

 

Nervig ist es allemale, wenn man wieder umkehren muss – vor allem, wenn man vorher nicht weiß, dass einen solch ein Hindernis erwartet. Das kann eigentich nicht der Zweck eines entspannten  Wanderwegs sein.

 

Welche „ökologischen Gründe“ sprechen gegen den Neubau?

„Der Hildener Stadtwald besteht zu etwa 20 Prozent aus Naturschutzgebieten„, erklärt die Stadtverwaltung. „Die gesamte andere Waldfläche ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die Wege in solchen Schutzgebieten müssen grundsätzlich einen sehr naturnahen Zustand besitzen. Jede Querung eines Gewässers stellt einen schweren Eingriff in den Natur- und Gewässerhaushalt dar. In diesem Sinne werden Bauwerke wie Brücken oder Durchlassrohre, die in aller Regel dem naturnahen Zustand entgegenstehen, auf eine Mindestzahl und ein Mindestmaß beschränkt. Zusätzlich ist für die bauliche Herstellung einer Gewässerquerung eine wasserrechtliche Erlaubnis und damit die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann notwendig. Brücken und Durchlässe unterliegen besonders in Schutzgebieten einer strengen Prüfung durch die zuständigen Stellen des Kreises. Geprüft werden Umweltverträglichkeit, Notwendig- sowie Verhältnismäßigkeit.“

 

Ludger Reffgen überzeugt das nicht: „Etliche Bachläufe befinden sich mit entsprechenden, intakten Gewässerquerungen im Hildener Wald in Naturschutzgebieten. Problematisch ist vielmehr der permanente Eintrag von Wegebaumaterial ins geschützte Bachbett, wozu es zwangsläufig beim Sprung über das Wasser wegen der fehlenden Brücke oder einer verrohrten Querung kommt. Spätestens beim nächsten Starkregen wird der jetzt in die Böschungen getretene Schotter weggeschwemmt.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos: anzeiger24.de

 


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