Was tut Hilden für den Hochwasserschutz?

Und was sollten Hauseigentümer selbst machen?

Wo liegen die Schwachstellen im Hochwasserschutz? Das soll die Stadtverwaltung – nach der bitteren Erfahrung im Sommer 2021 – darstellen und entsprechende Schutzmaßnahmen erarbeiten. So hat es der Stadtrat im Dezember beschlossen.

 

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Für den Umweltausschuss gibt es nun einen ersten Bericht.

Demnach hat ein Fachbüro folgende Standorte ermittelt, an denen Handlungsbedarf besteht:

 

Hilden Nord

  • Meide, Brücke über dem Hoxbach
  • Gerresheimer Straße, Querung Hoxbach
  • Beethovenstraße im Bereich der Grundschule

Hilden Süd

  • Lindenstraße / Am Lindengarten / Kölner Straße
  • Breddert
  • Rochowstraße

Innenstadt

  • Schwanenstraße, Brücke über Itter
  • Schwanenstraße / Schwanenplatz

 

Hilden West

  • Horster Allee / Schlupkotensee

Was ist nun zu tun?

Dazu gibt es ➤ Abwasserbeseitigungskonzept, das bereits im Juli 2012 beschlossen wurde und Maßnahmen definiert, die den Abfluss in die Gewässer reduzieren sollen:

Wer sich dafür interessiert, was in seiner Straße geplant ist oder war, kann sich hier einen Überblick verschaffen:

➤ Übersichtsplan ABK

➤ Maßnahmen Kanalbau

➤ Maßnahmen Sonderbauwerke

 

Wer ist nun zuständig?

Die Verwaltung erklärt: „Der Hochwasserschutz an den Gewässern durch entsprechende Gewässerbewirtschaftung erfolgt im Auftrag der Kommunen durch den Bergisch-Rheinischen Wasserverband (BRW). Ein Abstimmungstermin zur Koordinierung von Maßnahmen auf Hildener Stadtgebiet findet in regelmäßigen Abständen statt. Für den Schwachpunkt der Brücke Meide über dem Hoxbach werden derzeit Gespräche mit dem Kreis Mettmann als Untere Wasserbehörde und den Stadtwerken Hilden geführt, um zu prüfen, ob die im Gewässerquerschnitt befindlichen Leitungen zu entfernen sind. Es werden auch Konzepte zur Renaturierung der Gewässer auf dem Stadtgebiet und damit verbundener Erhöhung der Retentionswirkung diskutiert.“

 

„Ist mein Haus betroffen?“

In der Verwaltungsvorlage gibt es eine Karte mit einem Starkregenindex.

Starkregenindex

 

Die Karte kann ➤ hier heruntergeladen werden (letzte Seite).

Was besagen die einzelnen Farben?

Dazu erklärt uns die Verwaltung auf Nachfrage:
„Ob rein rechnerisch im Falle eines Regenereignisses eine Überflutung entsteht und welche Wasserstände dabei erreicht werden können, ist durch die Blaufärbung der Fläche erkennbar.

Das Schadenspotential der einzelnen Gebäude ist durch die entsprechende Färbung (grün, gelb, rot) dargestellt.

Die Rotfärbung von Flächen in der Karte entspricht einem Schadenspotential von 3 – hoch.

Die Kennzeichnung der Flächen bedeutet nicht, dass an dieser Stelle ein erhöhtes Risiko für Starkregenüberflutung besteht, sondern, dass das Schadenspotential im Falle von Überflutungen entsprechend hoch ist.

Das Starkregenrisikopotential stellt sich in der Karte als Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit der Überflutung (Blaufärbung) und des potentiellen Schadensausmaßes (grün, gelb, rot) dar. Ist beides entsprechend hoch, ist folglich das Risiko an dieser Stelle hoch.“

 

Was sollen Betroffene Anlieger nun tun?

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, „dass laut Wasserhaushaltsgesetz jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen (…) zu treffen (…). Die (…) zu treffenden Hochwasservorsorgemaßnahmen der Kommunen können diese privaten Maßnahmen nur ergänzen, aber nicht ersetzen.“

 

Was rät die Stadtverwaltung also den Menschen, die in einem der gekennzeichneten Gebiete leben?

Dazu teilt uns das Rathaus mit: „Eigentümer, Mieter/Pächter und Nutzer von Grundstücken und Gebäuden mit hohen Starkregenrisikopotential sollten prüfen, ob sie Vorsorgemaßnahmen zum Objektschutz treffen möchten, um Sach- und / oder Personenschäden zu mindern. Da die Kapazität öffentliche Entwässerungskanäle beschränkt ist, besteht der effektivste Schutz vor Schäden darin, individuell angepasste Schutzmaßnahmen direkt an gefährdeten Objekten durchzuführen.“

 

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Die Stadtverwaltung empfiehlt den  Leitfaden „Wassersensibel planen und bauen“ der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, der praktische Hinweise gibt, welche Schwachstellen es auf dem Grundstück, beziehungsweise am Gebäude gegenüber Starkregen, geben könnte.

 

Vorsorgemaßnahmen könnten beispielsweise wie folgt aussehen:

  • Verschließen von Lichtschächten und Kellerfenstern (zum Beispiel mit Abdeckungen oder Glasbausteinen)
  • Einbau wasser- und druckdichter Kellerfenster
  • Einbau von Schwellen vor bodentiefen Zugängen oder Kellertreppen
  • Einbau von Rückstausicherungen in der Kanal-Hausanschlussleitung
  • Umnutzung von tiefer gelegenen Räumen, um hochwertiges Mobiliar oder Server oder Heizungsanlagen zu schützen

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Archiv / matthiasboeckel/Pixabay

 


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