Wie in Tübingen: Wird in Hilden eine Steuer auf Einwegverpackungen eingeführt?

Bürgerantrag im Hauptausschuss – Verwaltung empfiehlt: Erstmal abwarten

Tübingen hat es vorgemacht: Die baden-württembergische Universitätsstadt hat zum 1. Januar 2022 eine Steuer auf Einwegverpackungen eingeführt. Zahlen müssen Händler und Gastronomen beim Verkauf von Speisen und Getränken in und mit Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck.

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Sollte das vielleicht auch in Hilden möglich sein?

Der Hauptausschuss berät am 30. August 2023 über einen entsprechenden Bürgerantrag.

 

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Der oder die Antragsteller/Antragstellerin (Name wird von der Verwaltung nicht veröffentlicht) erklärt: „Bundesweite Maßnahmen wie die (…) Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie die (…) Mehrwegangebotspflicht haben bisher nicht zu spürbar weniger Einwegmüll geführt. Zum einen liegt dies daran, dass viele Gastronomiebetriebe diese Pflichten ignorieren und weiterhin auf Einweg setzen. Zum anderen werden scheunentorgroße Regelungslücken ausgenutzt, indem Einweg-Alternativen aus Holz oder Papier verwendet werden. (…) Eine örtliche Verbrauchssteuer auf Takeaway-Verpackungen setzt hingegen direkte finanzielle Anreize bei der Gastronomie sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern, abfallarme und umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu nutzen.“

 

Was sagt die Verwaltung?

Mit einer (Lenkungs-)Steuer auf Einwegverpackungen soll es weniger Verunreinigungen im Stadtbild geben (wie zum Beispiel im Holterhöfchen), so die Hoffnung von Umweltschützern.

Eine Einweg-Steuer würde außerdem zusätzliche Einnahmen für die Stadt bedeuten,

 

„Dennoch empfiehlt der Städte- und Gemeindebund (StGB) NRW in seiner Mitteilung vom 11. August 2023 zurzeit keine Einwegverpackungssteuer einzuführen“, erklärt die Stadtverwaltung in der Abstimmungsvorlage für den Hauptausschuss. Warum?

 

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Im Mai 2023 hat der Bund ein Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG) eingeführt. Demnach sollen die Hersteller von bestimmten Kunststoff-Einwegprodukten ab 2025 rückwirkend zum 1. Januar 2024 eine Einwegkunststoffabgabe zahlen und sich so an den Entsorgungskosten beteiligen.

In der Mitteilung des StGB NRW heißt es weiter: „[Es] bleibt somit offen, ob nach dem Inkrafttreten des Einweg-Kunststofffondgesetzes eine kommunale Verpackungssteuer in Bezug auf bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte zulässig sein kann oder ob hier nicht das Verbot der Doppelbesteuerung des gleichen Steuergegenstandes entgegenstehen könnte. Es wird außerdem zurzeit davon ausgegangen, dass das Bundesverfassungsgericht erneut angerufen wird.“

 

Deshalb empfiehlt der StGB, „auch zur Vermeidung von unnötigem Personal- und Sachaufwand die weitere Entwicklung zunächst abzuwarten, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine kommunale Einweg-Verpackungssteuersatzung (…) als nicht zulässig eingestuft werden könnte.“

 

Dieser Einschätzung schließt sich auch die Stadtverwaltung Hilden an: „Es sollten zunächst die rechtlichen Entwicklungen abgewartet und anschließend die praktische Umsetzung der Erhebung der Verpackungssteuer der Stadt Tübingen und ggf. weiterer Städte erfasst und im Kontext der Hildener Gegebenheiten analysiert werden.“

 

Wird die Politik dieser Einschätzung auch folgen…?

 

In einer früheren Einschätzung hat die Stadtverwaltung bereits erklärt, dass strengere Regeln und „verschärfte gesetzliche Bestimmungen zur Mehrweg-Angebotspflicht nachhaltig negative Auswirkungen auf traditionellen genehmigungspflichtigen Veranstaltungen von Vereinen etc.“ haben könnten. Wir haben berichtet… 

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Alexas_Fotos/Pixabay

 


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